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Film Workshop by Ralf Marterer (FW-RM)

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für  Workshops, Firmen Seminare und individuelle Coachings

 

1. Geltungsbereich

 

1.1.   Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von Film Workshop by Ralf Marterer angebotenen Workshops, Seminare und Veranstaltungen und regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Workshop Teilnehmer/in und FW-RM (B2B).

 

1.2.   Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

 

2. Ankündigungen und Preise

 

2.1.   Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, inkl. 20% MwSt.

 

2.2.   Alle durch FW-RM veröffentlichten Ankündigungen und Angebote sind freibleibend und nicht auszuschließende Fehler oder Irrtümer in den Angeboten bleiben vorbehalten. Die Workshop Ankündigungen enthalten eine Beschreibung der wesentlichen Workshop Inhalte.

 

2.3.   Bei der Durchführung steht es FW-RM

frei, den Inhalt des Workshops den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmer/in anzupassen, sofern das Ziel des Workshops dadurch nicht wesentlich verändert wird.

 

3. Anmeldung und Zahlungsbedingungen

 

3.1.    Die Anmeldung erfolgt auf meiner Homepage www.film-workshop.at oder per Email. Der/die Teilnehmer/in erhält danach eine

Anmeldebestätigung per Email.

 

3.2.   Durch den Zugang der Teilnahmebestätigung kommt ein Vertrag über die Teilnahme an dem gewählten Workshop auf Grund-lage dieser AGB zwischen der FW-RM und dem Anmeldenden zustande. Nach Zahlungseingang ist der Seminarplatz fix reserviert. Ohne Auftragsbestätigung und ohne erfolgte Zahlung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Kurs.

 

3.3.   Der/die Teilnehmer/in erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung per Email einverstanden. Bei kurzfristigen Anmeldungen kann aber auch erst nach Ablauf des Workshops die Rechnung an den/die Teilnehmer/in zugestellt werden. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen ab Rechnungsausstellung zur Zahlung fällig.

 

3.4.   Ist ein Workshop Termin ausgebucht, haben Sie die Möglichkeit sich auf die Warteliste einzutragen. Sobald ein Platz frei wird, rückt der jeweils Erste der Warteliste nach, eine Information darüber erfolgt umgehend per E-Mail. Mit dem Zugang der E-Mail kommt ein Vertrag zustande.

Ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht. Wenn sich der/die Teilnehmer/in in der Warteliste einträgt, muss er sich den Termin freihalten. Es ist jedoch auch noch nach Anmeldung die Streichung von der Warteliste möglich, solange der/die Teilnehmer/in keine Verständigung von seinem Nachrücken erhalten hat.

 

4. Teilnehmerzahl

 

4.1.   Das Workshop Angebot enthält immer die maximale und minimale Teilnehmerzahl. Sollte die maximale Teilnehmerzahl überschritten werden, entscheidet die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung über die Teilnahme.

 

4.2.   Bei nicht erreichen der minimalen Teilnehmerzahl behält sich FW-RM die Möglichkeit der Absage bis 7 Tage vor dem Workshop Termin vor, gezahlte Gebühren werden dann vollständig erstattet.

 

5. Stornierung

 

5.1.    Ein Rücktritt seitens des Teilnehmer ist ohne Nennung von Gründen bis spätestens 14 Tage vor Workshop beginn möglich und erfordert die Schriftform, dies kann entweder per Brief an FW-RM, Franckstr. 45, 4020 Linz oder per E‐Mail an office@film-workshop.at erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels oder Email-Eingangs. Bereits gezahlte Entgelte für Workshops werden in diesem Fall abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 20,- exkl. Ust. zurück erstattet. Da bei einer Stornierung  per Email der Empfang nicht 100% garantiert werden kann, empfehle ich eine Stornierung  per Brief bzw. einen Anruf zur Überprüfung ob die Email empfangen wurde.

 

5.2.   Im Falle eines Stornos durch den Kunden, sowie bei Umbuchungen eines Workshop auf einen anderen, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 20,- exkl. Ust. eingehoben.

 

5.3.   vom 4 bis zum 13 Tage vor Workshop 50% der Workshopsgebühr  -  ab 3 Tagen vor Workshop 100% der Workshopsgebühr. Bei nicht Erscheinen ohne vorherige schriftliche Absage wird der volle Workshoppreis erhoben.

 

5.4.   Individuelle / Firmenworkshops: Bei einer Stornierung von 15 – 45 Tagen vor Leistungsbeginn werden 40% der Vergütung fällig. Vom 1.ten bis 14.ten Tag vor Leistungsbeginn werden 75% der vereinbarten Vergütung fällig danach 100%. Im Falle eines Stornos durch den Kunden, sowie bei Umbuchungen eines Workshop auf einen anderen, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 20,- exkl. Ust. eingehoben.

 

5.5.   Sollten bei bereits fest gebuchten individuellen Workshopleistungen für FW-RM kosten (z.B. Flug-/Mietwagenkosten, Seminarräume, Leihgerät bzw. Hotelstornierungen) anfallen sind diese in jedem Fall unabhängig von dem Zeitpunkt der Stornierung durch den Kunden zu tragen.

 

6. Haftung

 

6.1.    Die Teilnahme an den Workshops und Veranstaltungen von FW-RM erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

 

6.2.   Die FW-RM haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

6.3.   Alle Geräte und Einrichtungsgegenstände von FW-RM  sind von den Workshopteilnehmern pfleglich zu behandeln. Für Schäden die durch den/die Workshop Teilnehmer/in verursacht werden hat dieser in vollem Umfang aufzukommen.

 

6.4.   Bei Unfällen während der An- und Abreise und während der Veranstaltung haftet der/die Teilnehmer/in selbst.

 

6.5.   FW-RM bemüht sich, in den Workshops richtige Informationen zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

 

6.6. FW-RM haftet nicht für den Inhalt und die Angebote von Kooperationspartnern und extern verlinkten Homepages. Für den Inhalt der extern verlinkten Homepages sind die jeweiligen Betreiber selbst verantwortlich.

 

7. Nutzungsrechte

 

7.1.   Der gesamte Inhalt der Workshops unterliegt dem Schutz des Urheberrechts, dem gewerblichen Rechtschutz und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Die Informationen dürfen ausschließlich zum persönlichen  Gebrauch verwendet werden. Jede andere Nutzung, wie z.B. Vervielfältigung, Übertragung, Verbreitung, Veränderung, Neuveröffentlichung oder Präsentation, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten. Sie kann nur mit schriftlicher Genehmigung der FW-RM erfolgen.

 

7.2.   Steht im Rahmen des Workshops ein Modell zur Verfügung, so unterzeichnet jede/r Teilnehmerin/er einen Modellvertrag, in dem die Verwertungsrechte gesondert vereinbart werden.

 

7.3.   Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass dokumentarische Aufnahmen des Workshops von FW-RM zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Hieraus entstehen keinerlei Ansprüche der abgebildeten Personen.

 

7.4.   Der Workshopbetreiber Ralf Marterer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

8. Datenschutz

 

8.1.   Die Daten des Teilnehmers werden zur Vertragsabwicklung und solange FW-RM zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

8.2.   Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass FW-RM die von ihm bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Vertragspartner ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

8.3.   Die Homepage  „www.film-workshop.at“  benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google") Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server der Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

 

8.4.   Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button). Auf meinen Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/ Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

 

8.5.   Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1. Erfassung und Weitergabe von Informationen:  Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden. Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.

Verwendung der erfassten Informationen:

Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.

 

9. Zahlung

 

9.1.   Diäten und Kilometergelder (zum derzeit gültigen amtlichen Satz) werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand gesondert aufschlagsfrei weiter verrechnet.

 

9.2.   Einwendungen gegen Rechnungen der FP-RM können binnen längstens 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich erhoben werden; die Fälligkeit wird hierdurch nicht berührt. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Berechtigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Als angemessener Betrag in diesem Sinne ist jener Betrag zu verstehen, welcher den voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mängelbehebung entspricht.

 

9.3.   Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß §458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von € 30,- zu entrichten. Weiters werden +9%  Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.

 

10. Salvatorische Klausel

 

10.1.   Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck nahe kommt.

 

11. Vertragspartner und Gerichtsstand

 

11.1.   Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand für alle sich aus einer Zusammenarbeit ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Firma sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

 

 

Film Workshop by Ralf Marterer

 

Schörgenhubstr. 6a

4030 Linz

office@film-workshop.at

www.film-workshop.at

 

Ust-IdNr. (VAT) ATU70105478

IBAN: AT71 3411 1000 0243 0031, BIC: RZOOAT2L111

Ralf Marterer, Schörgenhubstr. 6a, A-4030 Linz, office@film-workshop.at, +43 660 1080900

 

 

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Film Production by Ralf Marterer (FP-RM)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Herstellungs- und Lieferbedingungen

des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie Österreichs für die Herstellung von Werbefilmen

 

1. Geltungsbereich

 

1.1.    Für die Produktion sowie die Nachbearbeitung von TV- und Kinowerbung, Spielfilmen, Image- und Messefilmen, deren digitale Bildbearbeitung für Fernsehen, Kino, DVD, Internet und alle anderen Medien, gelten die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie Österreichs, welche Sie unter www.film-workshop.at  im Bereich AGB abrufen können.

 

1.2.    Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

 

2. Angebote und Preise

 

2.1.    Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, netto, zzgl. 20% MwSt. Angebote gültig bis 10 Tage ab Ausstellung.

 

2.2.    Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 9 Stunden. Für einen Postproduktionstag 8 Stunden. Überstunden werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

2.3.    Für die Herstellung eines Konzeptes, Storyboards oder Drehbuchs kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.

 

2.4.    Tretments, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Fotos, Prospekte, Präsentationen und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und

Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf ausdrücklichen die Zustimmung von FP-RM.

 

2.5.    Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden nach Beleg dieser Kosten in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der FP-RM zurückzuführen sind.

 

2.6.     Für sämtliches vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material müssen die Rechte geklärt sein. Der Auftraggeber hat der FP-RM von all diesbezüglichen begründeten Ansprüchen 3.Personen schadlos zu halten. Wir weisen darauf hin, dass sämtliches Material in den von uns genannten bzw. bei Auftragserteilung vereinbarten Formaten zur Verfügung stehen muss. Etwaig anfallende Abgaben für Musik-, Ton- oder Bildrechte werden nach Aufwand gesondert aufschlagsfrei weiter verrechnet.

 

3. Auftragsbestätigung

 

3.1.    Aufträge sind erst mit einer Auftragsbestätigung des Auftragnehmers gültig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Abnahme, bzw. bei längeren Produktionszeiten 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Drehbeginn und 1/3  bei Abnahme bzw. Lieferung des fertig gestellten Vertragsgegenstandes.

 

4. Auftragserteilung

 

4.1.    Der Kunde ist angehalten, alle Informationen, Materialien und Unterlagen, die zur Herstellung

des Vertragsgegenstandes benötigt werden, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Bild- und Tonmaterial, Broschüren, Texte, Grafiken etc.

 

5. Texte und Inhalte

 

5.1.    Werden Texte und Inhalte nicht von uns sondern vom Kunden geliefert, so ist dieser allein für die Inhalte und deren Richtigkeit verantwortlich.

 

6. Termine

 

6.1.    Für alle vereinbarten Abgabetermine gilt: diese werden grundsätzlich eingehalten. Sollte sich jedoch aufgrund fehlender Informationen, Unterlagen oder Materialien von Seiten des Kunden eine Verzögerung ergeben, so verschiebt sich auch der Liefertermin, ohne das den Auftraggeber ein Zuspruch  oder Rücktrittsrecht zusteht, um den entsprechenden Zeitraum. Werden von uns Texte bzw. Inhalte im Auftrag des Kunden gestaltet, so werden diese erst nach Sichtung und Freigabe durch den Kunden weiterverarbeitet. Eine zeitliche Verzögerung bei der Freigabe ergibt auch eine entsprechende Verzögerung des Abgabe- bzw. Liefertermins.

 

7. Rücktritt des Auftraggebers

 

7.1.    Bei einer Stornierung des Auftrages sind die im Folgenden aufgeführten Anteile des vertraglich vereinbarten Betrages zu entrichten: Wurde der Auftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens des Auftragnehmers zurück, sind 20% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Stornierung 50 bis 10 Tage vor dem vereinbarten Drehbeginn: 50%, Stornierung unter 10 Tage vor dem vereinbarten Drehbeginn: 70%, am Drehtag: 100% des Betrages.

7.2.   Sollten die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen die jeweilige Summe über-steigen, so sind die Kosten dafür ebenfalls zu erstatten.

 

8. Abnahme

 

8.1.    Bei Fertigstellung des Vertragsgegenstandes erfolgt eine technische und inhaltliche Abnahme durch den Kunden.

 

8.2.    Eine Abnahme erfordert eine unverzügliche schriftliche Bestätigung.

 

8.3.    Der Auftraggeber verpflichtet sich die Anzeige von Änderungswünschen schriftlich und innerhalb 14 Tagen nach Erhalt oder Sichtung der Sichtungskopie durch zu führen. Nach Ablauf der 14 Tage gilt der Film als abgenommen.

 

8.4.   Sollte hierbei die Notwendigkeit einer Korrektur aufgrund von Vertrag abweichenden Kundenwünschen entstehen, so wird diese extra verrechnet.

 

9. Zahlung

 

9.1.   Diäten und Kilometergelder (zum derzeit gültigen amtlichen Satz) werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand gesondert aufschlagsfrei weiter verrechnet.

 

9.2.   Einwendungen gegen Rechnungen der FP-RM können binnen längstens 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich erhoben werden; die Fälligkeit wird hierdurch nicht berührt. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Berechtigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Als angemessener Betrag in diesem Sinne ist jener Betrag zu verstehen, welcher den voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mängelbehebung entspricht.

 

9.3.   Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß §458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von € 30,- zu entrichten. Weiters werden +9%  Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.

 

10. Haftung / Versicherung

 

10.1.    Die FP-RM haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

10.2.   Sollten der FP-RM seitens des Auftraggebers überlassene Materialien (Bild-, Tondateien, etc.) Schaden erleiden, so haftet FP-RM nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Schäden am Material, die durch höhere Gewalt (Wetter-, Technikeinflüsse, etc.) entstanden sind, bleiben von der Haftung ausgeschlossen.

 

10.3.   Alle der FP-RM vom Auftraggeber übergebenen Gegenstände sind auf Auftraggeber Kosten zu versichern.

 

10.4.   Wünscht der Auftraggeber eine bestimmte Versicherung, hat er dies der FP-RM im Vorfeld der Produktion mitzuteilen und die daraus resultierenden Kosten zu tragen.

 

10.5.   Werden Dreharbeiten bei Filmproduktionen auf Wunsch des Auftraggebers im eigenen oder in fremden Unternehmen durchgeführt, ist eine eigene Vereinbarung abzuschließen. Zudem obliegt es dem Auftraggeber, im Vorfeld der Produktion das Einverständnis aller anwesenden Personen, handelnd oder als Beiwerk, zu deren Abbildung und unbegrenzten medialen Verwendung, zumindest jedoch im Rahmen des beauftragten Filmwerkes und dessen Verbreitung, sicherzustellen.

 

11. RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

 

11.1.    Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige Mwst. und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

 

11.2.   Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn oder vor einem vergleichbaren Status bei Filmwerken, die aus bereits vorhandenen und / oder aus computergesicherten Bildmaterial hergestellt werden sollen, ist der Produzent berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich Mwst. und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

 

11.3.    Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn oder vergleichbaren Tätigkeiten so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

 

11.4.    FP-RM ist berechtigt die Leistungen sofort zurückzuhalten wenn: begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind und dieser auf Begehren der FP-RM weder die vereinbarte Vorauszahlung noch vor Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung eine taugliche Sicherheit erbringt  und der Vertragspartner  die Dienste von FP-RM unethisch oder unmoralisch benützt oder gegen geltende Gesetzte verstößt. Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses (aus welchem Grund auch immer) FP-RM zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Daher ist FP-RM in diesem Fall berechtigt, gespeicherte Inhaltsdaten zu löschen. Aus der Löschung kann der Vertragspartner keine Ansprüche der FP-RM gegenüber ableiten.

 

12. Nutzungsrechte

 

12.1.    Die Freigabe des Masters von unserer Seite erfolgt erst nach vollständig bezahlter Rechnung. Erst dann gehen auch die Nutzungsrechte auf den Kunden über. Dies bedeutet, dass eine Nutzung, Vervielfältigung bzw. ein Vertrieb des Produktes erst ab diesem Zeitpunkt gestattet sind. Sollte das Produkt bereits vor vollständiger Bezahlung für Vertriebszwecke genutzt, vervielfältigt oder vertrieben werden, so ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht und kann rechtlich geahndet werden.

 

12.2.   Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen und/oder sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Die Produktion darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite), anlässlich von Wettbewerben und Festivals herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn der Film seitens des Auftraggebers abgenommen ist.

 

12.3.   Die FP Ralf Marterer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

12.4.  Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer oder in seinem Auftrag erarbeiteten Drehbüchern, Konzepten, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens des Auftragnehmers.

 

13. Datenschutz

 

13.1.    Die Daten des Auftraggebers werden zur Vertragsabwicklung und solange FP-RM zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

13.2.   Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass FP-RM die von ihm bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Vertragspartner ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

14. Salvatorische Klausel

 

14.1.    Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck nahe kommt.

 

15. Vertragspartner und Gerichtsstand

 

15.1.    Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand für alle sich aus einer Zusammenarbeit ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Firma sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

 

 

 

Film Production by Ralf Marterer

 

Franckstr. 45

4020 Linz

office@film-workshop.at

www.film-workshop.at

 

Ust-IdNr. (VAT) ATU70105478

IBAN: AT71 3411 1000 0243 0031, BIC: RZOOAT2L111

Ralf Marterer, Franckstr. 45, A-4020 Linz, office@film-workshop.at, +43 660 1080900

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Photography by Ralf Marterer 

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die österreichischen Berufsfotografen schließen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: © … Name/Firma/Künstlername des Fotografen; Ort und, soferne veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.
Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

2.3. Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich sind.

2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/ Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt.

2.5. Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.

2.6. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.

3. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung

3.1. Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufsichtsbilder ins Eigentum; Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, soferne nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 2.1. als erteilt.


3.2. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc).


3.3. Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

4. Ansprüche Dritter

Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).

5. Verlust und Beschädigung

5.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (soferne und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

5.2. Punkt 5.1. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

5.3. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.

6. Leistung und Gewährleistung

6.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Soferne der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

6.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

6.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

6.5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.

6.6. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 5.1. gilt entsprechend.

6.7. Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 5.1. entsprechend.

6.8. Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.

7. Werklohn

7.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.

7.2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

7.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

7.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

7.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

7.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

7.7. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

8. Lizenzhonorar

8.1. Soferne nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

8.2. Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

8.3. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.

9. Zahlung

9.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Soferne nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Soferne ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.

9.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

9.3. Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadenersatzsansprüche – Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Jänner des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend.

9.4. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.

9.5. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

10.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.

10.3. Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

10.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

10.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DAT etc.).

Photography by Ralf Marterer

 

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